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   BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70   

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https://dejure.org/1971,1124
BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70 (https://dejure.org/1971,1124)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1971 - KZR 13/70 (https://dejure.org/1971,1124)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1971 - KZR 13/70 (https://dejure.org/1971,1124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Belieferungspflicht eines Kraftfahrzeugherstellers bzw. entsprechender Vertragshändler gegenüber Leasing-Unternehmen - Liefersperre als "unbillige Behinderung" - Maßstab für die Beurteilung des "üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 483
  • GRUR 1972, 379
  • DB 1972, 89
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich" ist (Ergänzung zu BGHZ 42, 318, 326) [BGH 20.11.1964 - K ZR 3/64] .

    Maßgebend sind in dieser Hinsicht vielmehr die aus der natürlichen wirtschaftlichen Entwicklung Hervorgegangene Praxis und Auffassung der in Betracht kommenden Wirtschaftskreise (Senatsurteil BGHZ 42, 318, 326 [BGH 20.11.1964 - K ZR 3/64] m.w.N.), mithin ein objektiver Maßstab.

    Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf das schon erwähnte Senatsurteil BGHZ 42, 318, 326 [BGH 20.11.1964 - K ZR 3/64] (= WuW E/BGH 647, 651) - "Rinderbesamung I" - und das weitere Senatsurteil WuW E/BGH 836, 866 - "Rinderbesamung II" - hingewiesen.

  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme wie die durch die Beklagte verhängte Liefersperre als unbillige Behinderung im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB anzusehen ist, erfordert, nie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, eine Abwägung der Interessen der Parteien unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (Senatsurteil BGHZ 38, 90, 102 [BGH 27.09.1962 - KZR 6/61] m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Für das Merkmal der Zugänglichkeit kommt es, wie das Beschwerdegericht zutreffend hervorhebt, nur auf die Möglichkeit des Zugangs, nicht auf die tatsächliche Praktizierung an (Senatsurteil vom 30. September 1971 - KZR 13/70 - WuW/E BGH 1211, 1214 "Kraftwagen-Leasing").

    Dem Grundsatz, daß ein Unternehmen über den Vertriebsweg seiner Produkte in erster Linie selbst zu entscheiden hat (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1962 - KZR 6/61 - WuW/E BGH 502, 508 "Treuhandbüro"; vom 30. September 1971 - KZR 13/70 - WuW/E BGH 1211, 1216 "Kraftwagen-Leasing"), kommt im Rahmen der hier vorzunehmenden Abwägung jedoch nicht die Bedeutung zu, die das Kammergericht ihm beigelegt hat.

  • BGH, 28.09.1999 - KZR 18/98

    Beteiligungsverbot für Schilderpräger

    Daß in dem Verhalten des Beklagten auch ein Verstoß gegen das Verbot der unbilligen Behinderung nach § 20 Abs. 1 GWB liegen kann, steht der Anwendung des § 21 Abs. 1 GWB ebenfalls nicht entgegen (BGH, Urt. v. 30.9.1971 - KZR 13/70, WuW/E 1211, 1216 - Kraftwagen-Leasing; Markert in Immenga/Mestmäcker aaO § 26 Rdn. 314; Carlhoff in Frankfurter Kommentar aaO § 26 Rdn. 413).
  • BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen -

    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Beantwortung der Frage, ob der angestrebte Geschäftsverkehr mit der Beklagten gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, nicht nach der Geschäftspraxis der Beklagten als desjenigen Unternehmens bestimmt, in dessen Verhalten gegenüber der Klägerin die behauptete Diskriminierung liegen soll; maßgeblich ist vielmehr, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. BGHZ 42, 318, 326 - Rinderbesamung I; BGH GRUR 1968, 159, 161 = WuW/E 863, 867 - Rinderbesamung II; BGH NJW 1972, 483, 484 - Kraftwagen-Leasing).

    Durch die Maßgeblichkeit der aus der natürlichen wirtschaftlichen Entwicklung hervorgegangenen Praxis und Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise soll ein objektiver Maßstab gewonnen werden (vgl. BGH NJW 1972, 483, 484 - Kraftwagen-Leasing), der es ausschließt, daß etwa allein das Verhalten des angeblich diskriminierenden Unternehmens oder aber auch ein gesetzwidriges Vorgehen als Grundlage für die Beurteilung des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs herangezogen wird (vgl. BGH Urteil vom 24. Mai 1962, WUW/E 483, 484 - Radkappe).

    Aus den vom Berufungsgericht angezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats ergibt sich nichts Gegenteiliges; vielmehr ist auch in diesen Entscheidungen der Gesichtspunkt, daß auch die Normadressaten des Diskriminierungsverbots durch § 26 Abs. 2 GWB nicht gehindert seien, ihr Absatz System nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hielten, allein im Rahmen der - eine umfassende Gesamtbetrachtung voraussetzenden - Interessenabwägung berücksichtigt worden (vgl. BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH NJW 1972, 483, 485 - Kraftwagen-Leasing; BGH Beschluß vom 24. Februar 1976, WUW/E 1429, 1432 - Bedienungsgroßhandel).

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Der Maßstab dafür, ob der angestrebte Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, ist nicht die Übung des angeblich diskriminierenden oder behindernden Unternehmens, sondern die allgemeine Marktsituation, also das, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (BGH, Urt. v. 30.9. 1971 - KZR 13/70, WuW/E 1211, 1214 - Kraftwagen-Leasing; Urt. v. 8.5. 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587, 1589 - Modellbauartikel; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 26 Rdn. 35; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Es genügt, wie der Senat im Urteil vom 30. September 1971 - KZR 13/70 (LM GWB § 26 Abs. 2 Nr. 21) ausgesprochen hat, daß der betreffende Geschäftsverkehr gleichartigen Unternehmen in der Regel freisteht, auch wenn davon noch nicht umfassend Gebrauch gemacht werden sollte.
  • OLG Koblenz, 17.12.2009 - U 1274/09

    Rechtsmittelbeschwer des Klägers bei Verurteilung des Beklagten zu einer

    Abzustellen ist vielmehr auf die aus der natürlichen wirtschaftlichen Entwicklung hervorgegangene Praxis und Auffassung der in Betracht kommenden Wirtschaftskreise (BGH NJW 1972, 483, 484), d. h., im vorliegenden Fall die an Flughäfen normalerweise geübte Praxis.
  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

    Wie der erkennende Senat wiederholt anerkannt hat, hindert das Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB ein Unternehmen grundsätzlich nicht, sein Absatz System nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hält (vgl. BGHZ 38, 90, 102 - Grote Revers; BGH NJW 1972, 483, 485 [BGH 30.09.1971 - KZR 13/70] - Leasing).
  • BGH, 01.07.1976 - KZR 34/75

    Kündigung eines Direkthändler-Vertrages - Anspruch auf Entfernung von

    Der Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots steht nicht entgegen, daß - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt - vertragliche Beschränkungen des hier gegebenen Inhalts nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht nichtig, sondern unter den im Gesetz umschriebenen Voraussetzungen nur dem Eingriff der Kartellbehörden ausgesetzt sind (§ 18 GWB) und ein solcher Eingriff bisher nicht erfolgt ist (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1971 - KZR 13/70, LM GWB § 26 Nr. 21).
  • BGH, 05.07.1973 - KVR 3/72

    Unwirksamkeit von Kontraktzeichnungen für Schifffartskonferenzen - Vorliegen von

    Bezüglich des Verhältnisses der Bestimmungen der §§ 18 und 26 GWB zueinander ist das Kammergericht zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen (BGH LM Nr. 9 zu § 26 GWB = BB 1962, 1396 = GRUR 1963, 142, 149 - Original-Ersatzteile; BGH LM Nr. 21 zu § 26 GWB = BB 1972, 104 = GRUR 1972, 379, 381 - Kraftfahrzeug-Leasing), nach der den regelmäßigen Wirkungen einer Ausschließlichkeitsbindung nur nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen des § 18 GWB durch Einschreiten der Kartellbehörde entgegengetreten werden kann.
  • LG Frankfurt/Main, 05.04.1989 - 6 O 551/88
    Daher reicht es aus, daß nach bisheriger Übung Leasingunternehmen generell die Möglichkeit haben, Fahrzeuge von den Vertragshändlern unterschiedlicher Hersteller zu beziehen (vgl. BGH WuW/E 1211 = DB 1972 S. 89 "Kraftwagen-Leasing").
  • BGH, 07.03.1974 - KZR 10/73

    Schadensersatz infolge eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot -

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